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Härtefall-Regelungen

Für Personenkreise, denen die Zuzahlung nicht möglich ist oder eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, sind Härtefall-Regelungen getroffen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung oder eine teilweise Erstattung der Kosten vorsehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Sie zuständige Einrichtung (z. B. an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten, die Landwirtschaftlichen Alterskassen, die Pflichtkassen - wie AOK, Innungs-, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen). Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, geben Ihnen gerne Ihre private Krankenkasse oder die Beihilfestellen Auskunft.

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